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   BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12   

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BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12 (https://dejure.org/2012,20889)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2012 - 1 WB 18.12 (https://dejure.org/2012,20889)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 1 WB 18.12 (https://dejure.org/2012,20889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf dem Waffensystem Eurofighter auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme nach § 5 SVG; Versagung der Erlaubnis zur Durchführung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf dem Waffensystem Eurofighter auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme nach § 5 SVG; Versagung der Erlaubnis zur Durchführung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N. NZWehrr 2006, 209> und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - ).

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind dagegen als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N. NZWehrr 2006, 209>, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - 3 SG Nr. 41>, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und zuletzt vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 20.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 80 = NZWehrr 2012, 79).

  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N. NZWehrr 2006, 209> und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - ).

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind dagegen als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N. NZWehrr 2006, 209>, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - 3 SG Nr. 41>, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und zuletzt vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 20.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 80 = NZWehrr 2012, 79).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Ausnahmsweise ist allein der Beschwerdebescheid Gegenstand des Antrags, wenn er den Beschwerdeführer erstmalig beschwert (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - und vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 -).

    In dieser rechtlichen Bewertung des Bundesministers der Verteidigung im Beschwerdebescheid liegt keine - gegenüber der angefochtenen Stellungnahme vom 12. Oktober 2011 - erstmalige Beschwer zu Lasten des Antragstellers, sondern die Darlegung und Begründung der vorgenommenen rechtlichen Einschätzung der (Un-)Zulässigkeit des eingelegten und zu bescheidenden Rechtsbehelfs (vgl. dazu auch: Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - Rn. 20).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind dagegen als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N. NZWehrr 2006, 209>, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - 3 SG Nr. 41>, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und zuletzt vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 20.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 80 = NZWehrr 2012, 79).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Der Rechtsschutz des Betroffenen hängt dann nicht davon ab, dass die Mitwirkungshandlung der mitwirkenden Dienststelle ihrerseits ebenfalls als Verwaltungsakt qualifiziert wird; vielmehr kann der Betroffene den für die Abschlussentscheidung zuständigen Hoheitsträger verklagen und in diesem Rahmen die inzidente Überprüfung der Mitwirkungshandlung erreichen; eine Zersplitterung des Rechtsschutzes soll auf diese Weise vermieden werden (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Versagung des Einvernehmens im Rahmen des § 36 Abs. 1 BauGB: Urteile vom 19. November 1965 - BVerwG 4 C 184.65 - BVerwGE 22, 342 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 1, vom 25. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 129.65 - BVerwGE 28, 145 und vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 = NVwZ 1986, 556 = juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Der Rechtsschutz des Betroffenen hängt dann nicht davon ab, dass die Mitwirkungshandlung der mitwirkenden Dienststelle ihrerseits ebenfalls als Verwaltungsakt qualifiziert wird; vielmehr kann der Betroffene den für die Abschlussentscheidung zuständigen Hoheitsträger verklagen und in diesem Rahmen die inzidente Überprüfung der Mitwirkungshandlung erreichen; eine Zersplitterung des Rechtsschutzes soll auf diese Weise vermieden werden (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Versagung des Einvernehmens im Rahmen des § 36 Abs. 1 BauGB: Urteile vom 19. November 1965 - BVerwG 4 C 184.65 - BVerwGE 22, 342 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 1, vom 25. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 129.65 - BVerwGE 28, 145 und vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 = NVwZ 1986, 556 = juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Der Rechtsschutz des Betroffenen hängt dann nicht davon ab, dass die Mitwirkungshandlung der mitwirkenden Dienststelle ihrerseits ebenfalls als Verwaltungsakt qualifiziert wird; vielmehr kann der Betroffene den für die Abschlussentscheidung zuständigen Hoheitsträger verklagen und in diesem Rahmen die inzidente Überprüfung der Mitwirkungshandlung erreichen; eine Zersplitterung des Rechtsschutzes soll auf diese Weise vermieden werden (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Versagung des Einvernehmens im Rahmen des § 36 Abs. 1 BauGB: Urteile vom 19. November 1965 - BVerwG 4 C 184.65 - BVerwGE 22, 342 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 1, vom 25. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 129.65 - BVerwGE 28, 145 und vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 43.83 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 35 = NVwZ 1986, 556 = juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Erst und nur die abschließende Auswahlentscheidung unterliegt als truppendienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO der wehrdienstgerichtlichen Überprüfung (vgl. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 28.09 - juris Rn. 20 ).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 33.07

    Aktenvorlage; Personalakte; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Die Nichtanfechtbarkeit der Versagung des Einvernehmens folgt außerdem aus § 44a VwGO, der gemäß § 23a Abs. 2 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung findet (ebenso schon: Beschluss vom 16. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 33.07 - BVerwGE 130, 156 = Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 68 ).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 20.11

    Anordnung der Neufassung einer dienstlichen Beurteilung; keine anfechtbare

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind dagegen als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - m.w.N. NZWehrr 2006, 209>, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - 3 SG Nr. 41>, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und zuletzt vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 20.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 80 = NZWehrr 2012, 79).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 33.05

    Freistellung vom militärischen Dienst; personeller Überhang; vorgezogene

  • BVerwG, 20.11.2009 - 1 WB 55.08
  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 WB 15.89

    Wehrbeschwerderecht - Vorgezogene Fachausbildung - Dienstliche Gründe -

  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 38.06

    Bedarfsermittlung; Fachausbildung; Freistellung vom militärischen Dienst;

  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung -

  • BVerwG, 09.03.2006 - 1 WB 52.05
  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 44.06

    Feststellungsinteresse; Kommandierung; Wiederholungsgefahr

  • VG München, 29.08.2006 - M 1 K 06.1981
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Keine isoliert anfechtbaren Maßnahmen in diesem Sinne stellen allerdings behördliche Verfahrenshandlungen dar; Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können gemäß § 44a VwGO, der gemäß § 23a Abs. 2 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung findet, nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 7. November 1990 - BVerwG 1 WB 141.89 -, vom 16. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 33.07 - BVerwGE 130, 156 = Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 68 sowie zuletzt vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 18.12 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 15.16

    Konkurrentenstreit; Querversetzung

    Keine isoliert anfechtbaren Maßnahmen in diesem Sinne stellen behördliche Verfahrenshandlungen dar; Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können gemäß § 44a VwGO, der gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung findet, nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Januar 2008 - 1 WB 33.07 - BVerwGE 130, 156 Rn. 21 und vom 26. Juni 2012 - 1 WB 18.12 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 1 WB 16.16

    Konkurrentenstreit; Querversetzung

    Keine isoliert anfechtbaren Maßnahmen in diesem Sinne stellen behördliche Verfahrenshandlungen dar; Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können gemäß § 44a VwGO, der gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung findet, nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Januar 2008 - 1 WB 33.07 - BVerwGE 130, 156 Rn. 21 und vom 26. Juni 2012 - 1 WB 18.12 - juris Rn. 29).
  • OLG Dresden, 23.12.2019 - DSNot 3/19
    Der Rechtsschutz des Betroffenen hängt dann nicht davon ab, dass die Mitwirkungshandlung isoliert angreifbar oder einklagbar ist; vielmehr kann der Betroffene den für die Abschlussentscheidung zuständigen Hoheitsträger verklagen und in diesem Rahmen die inzidente Überprüfung der Mitwirkungshandlung erreichen; eine Zersplitterung des Rechtsschutzes soll auf diese Weise vermieden werden (so beispielsweise zur Versagung des Einvernehmens im Rahmen des § 36 Abs. 1 BauGB BVerwG NVwZ 1986, 556 und auch bei den Zustimmungserfordernissen nach § 9 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes BVerwGE 16, 116 und nach § 12 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes BVerwGE 21, 354 ebenso BVerwG Beschluss vom 26.6.2012 - 1 WB 18/12).
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11

    Verzögerte Bearbeitung von Anträgen eines Soldaten auf Teilnahme an einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist deshalb ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, mit dem ein bestimmtes dienstaufsichtliches Einschreiten begehrt wird, unzulässig, weil ein Soldat keinen dahingehenden Rechtsanspruch im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO hat (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 18.12 - Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21

    Rechtsschutz gegen dienstliche Maßnahme; Einwirkung der Bundesministerin der

    Einen solchen nur vorbereitenden Charakter haben beispielsweise Stellungnahmen von mitwirkenden Vorgesetzten oder Dienststellen, die im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens vor der abschließenden Entscheidung der dafür zuständigen Stelle abgegeben werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 WB 18.12 - juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 56.11

    Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines ausgebildeten

    Ausnahmsweise ist allein der Beschwerdebescheid Gegenstand des Antrags, wenn er den Beschwerdeführer erstmalig beschwert (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -, vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 - und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 18.12 -).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 42.14

    Beurteilung eines Soldaten in der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes

    Ausnahmsweise ist allein der Beschwerdebescheid Gegenstand des Antrags, wenn er den Beschwerdeführer erstmalig beschwert (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 1 WB 61.05 -, vom 9. März 2006 - 1 WB 52.05 - und vom 26. Juni 2012 - 1 WB 18.12 - Rn. 17).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 17.12

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Erlaubnis eines Berufssoldaten zum Führen von

    Ausnahmsweise ist allein der Beschwerdebescheid Gegenstand des Antrags, wenn er den Beschwerdeführer erstmalig beschwert (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -, vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 -, vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 18.12 - und vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 66.11 -).
  • BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 66.11

    Zulässigkeit eines Verpflichtungsantrags eines Luftwaffensoldaten auf Zuordnung

    Ausnahmsweise ist allein der Beschwerdebescheid Gegenstand des Antrags, wenn er den Beschwerdeführer erstmalig beschwert (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -, vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 52.05 - und vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 18.12 -).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 16.12

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen der Bundeswehr auf dem

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 25.21

    Gerichtliches Vorgehen eines Soldaten gegen die Äußerung des Inspekteurs der

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